Veröffentlichung von Anfragen

Die Verwaltung und auch die Politik sollen zukünftig alle Anfragen mit Frage und Antwort gemäß den allgemeinen Datenschutzrichtlinien veröffentlichen. Ausgenommen sind Anfragen zu Kaufabsichten von Grundstücken, personenbezogenen Personalfragen und solchen für die eine Geheimhaltungspflicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Bisher kann man nur in den Protokollen lesen, das eine Anfrage gestellt und diese beantwortet wurde. Wenn aber z.B Paul X aus der X Str.18 anfragt, warum das Schlagloch vor seiner Haustür trotz mehrfacher Anmahnung, nicht repariert wird und ausdrücklich einer Veröffentlichung auch seiner Daten zustimmt, kann diese auch so erfolgen. Nur so können die Defizite sichtbar werden, so das auch von politischer Seite reagiert werden kann.