Tierheim

Klare Forderung: Für Neumünster muss ein neues Tierheim gebaut werden. Bezahlen muss es das Land. Hierzu sind Anträge beim Land zu stellen.

In Schleswig-Holstein ist der Tierschutz als „Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis“ zu erfüllen. Daraus ergibt sich, dass das Land auch die Kosten zu tragen hat, bzw. den Kreisen und kreisfreien Städten die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen hat. Dazu gehören auch die Gebäude für ein Tierheim.

Die Landesverfassung in Artikel 57: Kommunaler Finanzausgleich

(1) Um die Leistungsfähigkeit der steuerschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände zu sichern und eine unterschiedliche Belastung mit Ausgaben auszugleichen, stellt das Land im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Wege des Finanzausgleichs Mittel zur Verfügung, durch die eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen gewährleistet wird.

(2) Werden die Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Verordnung zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet, so sind dabei Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen.

Genau aber der Abs. 2 trifft auf Neumünster zu. Der Tierschutzverein hat kein Geld, um ein Tierheim den gesetzlichen Forderungen entsprechend auszustatten. Das mag in anderen Kommunen der Fall sein, hier aber nicht. Die Mehrbelastung ist vom Land einzufordern. Das aber haben Verwaltung und auch Politik über Jahre versäumt.

Die Stadt machte es sich einfach, sie speiste den Tierschutzverein mit 30.000 Euro ab. Im Gegenzug aber forderte sie einen erheblichen täglichen Aufwand, diese Mittel zu begründen. Das war und ist vom Arbeitsaufwand und bei fehlender professioneller Sachkenntnis von Ehrenamtlern nicht zu leisten. Das Schema „Hier ist das Geld und dann macht mal, natürlich umsonst“, zeigt auch, wie das Ehrenamt über Gebühr mit notwendiger professioneller Arbeit belastet wird.

Von den 30.000 Euro sind nicht einmal zum Mindestlohn diese „Verwaltungsaufgaben“ neben Futterkosten, Arzt und Instandhaltung zu erledigen gewesen. Die heutige Lösung mit dem Tierheim Wasbek bestätigt es, auch dort reicht das Geld nicht.

Hier sind es die Verwaltung, die scheinbar ihre Aufsichtspflicht über Jahre nicht wahrgenommen hat, sowie das Land gefordert. Das Land hat keine Vorschriften erlassen, die notwendig gewesen wären, um wirtschaftlich begründet, die Wahrnehmung ihrer ausgelagerten Aufgaben finanziell sicherzustellen.

Also sind die Mittel für einen Tierheimneubau zu fordern, um den Tierschutz sicherzustellen. Warum das bisher nicht diskutiert wurde, ist eigentlich schleierhaft.