Tierheim

Klare Forderung die Stadt Neumünster muss ein Tierheim bauen. Hierzu hat sie Anträge beim Land zu stellen.

In Schleswig-Holstein ist der Tierschutz als „Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis“ zu erfüllen ist. Daraus ergibt sich, das das Land auch die kosten zutragen hat, bzw. den Kreisen und kreisfreien Städten die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen hat. Dazu gehört auch die Gebäude für ein Tierheim.

Die Landesverfassung in Artikel 57: Kommunaler Finanzausgleich

(1) Um die Leistungsfähigkeit der steuerschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände zu sichern und eine unterschiedliche Belastung mit Ausgaben auszugleichen, stellt das Land im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Wege des Finanzausgleichs Mittel zur Verfügung, durch die eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen gewährleistet wird.

(2) Werden die Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Verordnung zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet, so sind dabei Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen.

Genau aber der Abs 2 trifft auf Neumünster zu. Der Tierschutzverein hat kein Geld um ein Tierheim den gesetzlichen Forderungen entsprechend auszustatten. Das mag in anderen Kommunen der Fall sein, hier aber nicht. Die Mehrbelastung ist von Land einzufordern. Das aber haben Verwaltung und auch Politik über Jahre versäumt.

Die Stadt machte es sich einfach, sie speiste den Tierschutzverein mit 30.000 Euro ab. Im Gegenzug aber forderte sie einen erheblichen täglichen Aufwand, diese Kosten zu begründen. Das war und ist vom Arbeitsaufwand und bei fehlender professioneller Sachkenntnis von Ehrenamtlern nicht zu leisten. Das Schema hier das Geld und dann macht mal, natürlich umsonst, zeigt auch, wie das Ehrenamt über Gebühr belastet wird.

Nicht einmal zum Mindestlohn wären diese „Verwaltungsaufgaben“ neben Futterkosten, Arzt und Instandhaltung zu erledigen gewesen. Auch die heutige Lösung mit dem Tierheim Wasbek zeigt, dass auch dort das Geld nicht reicht.

Hier sind es die Verwaltung, die scheinbar ihre Aufsichtspflicht über Jahre nicht wahrgenommen hat, sowie das Land, das hier keine Vorschriften erlässt, die notwendig wären, um wirtschaftlich begründet, die Wahrnehmung ihrer ausgelagerten Aufgaben finanziell sicherzustellen, gefordert.

Daher bietet sich, als Lösung an, vom Land das Geld für einen Tierheimbau zu fordern, um den Tierschutz sicherzustellen. Warum das bisher nicht diskutiert wurde, ist eigentlich schleierhaft.