Stärkung der Stadtteilbeiräte, durch Direktwahl

Das heutige Einstimmenwahlsystem, bei dem die Wahlkreise nicht räumlich den Stadtteilen zugeordnet werden, so das die Direktkandidaten teilweise keinem Stadtteil zuzuordnen sind, wirft auch die Frage auf: „Wie demokratisch ist das System eigentlich jenseits von CDU und SPD?“

In Landkreisen sind die Wahlkreise räumlich gebunden, dort werden Gemeinden ab 70 Einwohnern von direkt gewählten Vertretern politisch vertreten, in einer kreisfreien Stadt wie Neumünster dagegen werden die Stadtteile ohne echten politischen Einfluss zentral verwaltet.

Die Stadtteilbeiräte in Neumünster heute werden gemäß §47b Abs.3 Gemeindeordnung nach Parteiproporz im „Wahlverfahren“ besetzt. Ratsmitglieder können diesen angehören, was aber wenig Sinn macht, da sie bereits ein ausgefülltes Ehrenamt ausüben.

Es gibt eine andere demokratischere Lösung. Dabei kommt der §47b Abs. 4 der Gemeindeordnung zum Tragen, der nämlich lässt zu das die Stadtteilvertreter direkt von den Bürgern gewählt werden. Wie das genau gehen könnte muss diskutiert werden.