Grundstücksverantwortlichkeit

Wir Bürger müssen uns beim Einwohneramt melden. Für das Eigentum an Grundstücken reicht ein Eintrag im Grundbuch. In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass dieser eben nicht ausreicht. Besonders dann, wenn sich die Grundstücke im Eigentum von Firmengeflechten befinden. Daher sollte man darüber nachdenken, ob es nicht zeitgemäß ist, ein Verzeichnis der Grundstücksverantwortlichen mit Ladungsfähigen Anschriften zu schaffen.

Es kann nicht Aufgabe einer Verwaltung sein, bei Fehlverhalten den Zuständigen zu ermitteln, um diesen dann zur Behebung der Störung aufzufordern. In Hintergrund wird vieles vertraglich geregelt, das aufzudecken erfordert viel Arbeit und dauert. Hier sollte zukünftig schnelleres und konsequenteres Handeln möglich sein, wie es bei personifiziertem Privatbesitz schon heute möglich ist.