Großflecken und Jugendspielplatz

Der Jugendspielplatz wird kaum noch genutzt. Jahrmärkte finden auch auf dem Großflecken statt, der dadurch belebt wird. Also könnte man diesen öfters Nutzen. So wäre der Jugendspielplatz frei als Standort für eine moderne Schule, eine eingezäunte Hundefreilauffläche und Stellplätze für die Anlieger.

Den Großflecken allerdings muss man insgesamt kritisch betrachten. So wurde vor 2015 durch einen Bürgerentscheid festgelegt, den Verkehr dort nicht zu unterbrechen. Die Frist, für die so ein Bürgerentscheid gilt, beträgt 2 Jahre, die sind abgelaufen, ohne dass etwas passierte.

Betrachten wir doch den Großflecken in der Gesamtheit, so stellen wir fest, dass die rückwärtigen Grundstücke allesamt niedrig bewertet werden. Sie sehen allerdings oftmals aus als ob dort gestern Trümmer geräumt wurden. Durch den Parkplatz Waschpohl als ein Entre zum Großflecken kann so von modern und einladend nicht die Rede sein.

Mangels Alternativen ist der Großflecken weiterhin Durchgangsstraße geblieben. Nein? Fragen Sie ihr Navi!

Eine Lösung wäre es, den Großflecken ab Rathaus zu sperren und den Verkehr über den Waschpohl zu leiten, um ihn dann wieder unterirdisch anzuschließen. Durch diese Tunnelung entsteht eine Fläche, die mehrfach und zeitgleich genutzt werden kann und so auch die Innenstadt beleben wird. Das mag utopisch klingen, sollte aber diskutiert werden.

Es ist bekannt, dass die Ausgestaltung des Großfleckens urheberrechtlich geschützt ist. Dieser Witz, durch den ein Einzelner zu Lebzeiten das Bestimmungsrecht über die Ausformung einer im öffentlichem Eigentum befindlichen Fläche bekommt und zudem seine Erben noch 70 Jahre lang über seinen Tod hinaus, sollte höchstrichterlich geprüft werden. Sein geistiges Eigentum sind die Pläne. Selbst hat er nichts hergestellt, sondern nur Anweisungen gegeben und sich im Verlauf der Fertigstellung der Handwerksleistung (Kunst) Dritter bedient. Das ergab ein Bild, an dem er gerne das Urheberrecht behalten kann. Da man aber dieses Bild nicht einfach abhängen kann, entsteht eine Situation, die untragbar ist. Übrigens, durch die Rechte Dritter nämlich ihre Häuser umzugestalten, entsteht ein völlig anderes Bild vom Großflecken, das auch sein „Kunstwerk“ in ein anderes Bild rückt.

Gerne kann er das Urheberrecht für seine Pläne behalten, nur nicht am Großflecken selbst. Der so interpretierte Vertrag kommt der kostenlosen Überlassung einer städtischen Fläche gleich. Das damit aber die Entwicklung der Stadt auf 100 Jahre eingeschränkt ist, kann nicht sein. Vielleicht ist der geschlossene Vertrag sogar sittenwidrig oder aber er verstößt gegen das Selbstverwaltungsrecht einer Kommune.