Befreiung von der Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine Luxussteuer, die ausschließlich traditionell erhoben wird, um Löcher im Stadtsäckel zu schließen. Da der Landtag ein Verbot, zur Erhebung von Pferdesteuer erlassen hat und Gerichte Pferde in Richtung Sportgerät definieren, stellt sich die Frage nach einer neuen Definierung der Stellung des Hundes.

In einer Zeit des demografischen Wandels und einer drohenden Altersarmut, die Hundebesitzer dazu zwingt, die Tiertafel aufzusuchen, selbst zu verzichten oder in der Alternative ihren Hund abzugeben scheint die Frage berechtigt, warum man bedürftigen älteren Bürgern die Hundesteuer nicht erlässt.

Indirekt ist ein Hund ein Ersatz und für fehlenden Kontakt und gleichzeitig auch ein Sportgerät, das seinen Besitzer immer wieder dazu zwingt sich draußen zu bewegen.

In diesem Zusammenhang sollte die Hundesteuersatzung komplett überarbeitet werden.