Barrierefreiheit auch für Hörgeschädigte

Barrierefreiheit heißt nicht nur, keine Stufen und entsprechende sanitäre Einrichtungen, sie geht viel weiter.

Menschen sind auf viele Arten hörgeschädigt, die jeder auf seine Art im direkten Gespräch kompensiert. Es gibt zwar Hörhilfen, die den unterschiedlichsten Umgebungsgeräuschen individuell angepasst werden können, solche Geräte sind aber teuer und nicht von der Grundversorgung abgedeckt. Viele Hörgeräte haben eine sogenannte TK-Funktion, mit der sie induktiv Signale empfangen können, oftmals ist diese aber nicht freigeschaltet. Menschen ohne entsprechende Hörgeräte sind aber bisher von der Teilhabe ausgeschlossen, obwohl es bezahlbare Lösungen gibt.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Lautstärke mit der die Redner sprechen, ist es unmöglich ohne eine Akustikverstärkung diesen zu folgen. Jede Raumakustik ist anders, besonders schwer wiegen mögliche Echos. Im Profibereich werden Räume jeweils vorher je nach Nutzung individuell eingemessen bzw. ausgesteuert.

Besondere räumliche Voraussetzungen wie z.B. in der Vicelin-Schule würden beim Einsatz von Lautsprechern komplexe Maßnahmen erforderlich sein. Lautsprecheranlagen führen immer wieder zum Streit zwischen sehen wollen und hören können. In der Nähe von Lautsprechern, ist es manchen Zuhörern zu laut. Was folgt ist eine Diskriminierung derer, die schlecht hören.

Wir haben uns schlau gemacht:

Eine bezahlbare Lösung wären mobile induktive Systeme. Diese funktionieren nicht nur mit Hörgeräten und freigeschalteter TK- Funktion, wie es zum Beispiel das System im Ratssaal voraussetzt, sondern auch mit speziellen Kopfhörern, die die Funktion des Hörgerätes übernehmen. Jeder kann so auch ohne Hörgerät die Übertragung nutzen. Eine solche Anlage mit 4 Mikrofonen, 2×40 mtr. Induktionskabel und 10 Kopfhörern kostet ca. 3500 Euro.

Gleichzeitig wären die Kopfhörer bei gleicher Frequenz auch im Ratssaal zu verwenden.

Da mehrere Veranstaltungen parallel stattfinden können, wäre nach erfolgreichem Testbetrieb die Anschaffung von drei Anlagen notwendig. Mit dieser Anschaffung wäre es zusätzlich möglich, die Barrierefreiheit im Ratssaal deutlich zu erhöhen und auch größere Veranstaltungen z.b. in der Stadthalle barrierefreier zu versorgen.